Verträge

Die Informationen zu den Verträgen sind mit Einschätzungen von Kritiker:innen und Befürworter:innen ergänzt. Die Bewertungen überlassen wir unseren Leser:innen.

Grundsätzlich: Die acht Stabilisierungs-Abkommen müssen gemeinsam in Kraft treten, andernfalls fallen auch die drei neuen Weiterentwicklungs-Abkommen weg. Bei MRA, Personenfreizügigkeit, Landverkehr, Luftverkehr, Strom und Lebensmittelsicherheit fände eine dynamische Rechtsübernahme (Gemischter Ausschuss, Schiedsgericht und EuGH) statt. 

Kontinuierlich werden auf der Website weitere Informationen zum Vertragspaket Schweiz-EU (↗︎) hinterlegt.

In allen Abkommen mit roten Punkten ist eine dynamische Rechtsübernahme vorgesehen. Grafik nach eda.admin.ch

Landverkehrsabkommen

Die Schweiz ist zentral auf der europäischen Nord-Süd-Achse. Mit dem neuen Landverkehrsabkommen (LandVA) würde der Vertrag von 1999 aktualisiert und mit institutionellen Elementen versehen. Erklärtes Ziel: Den Personen- und Güterverkehr auf Strassen und Schienen weiter aufeinander abstimmen, insbesondere den internationalen Schienenpersonenverkehr liberalisieren.

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Freizügigkeitsabkommen

Das Freizügigkeitsabkommen (FZA, früher PFZ) regelt die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU. 1999 als Teil der Bilateralen I vereinbart und 2002 in Kraft gesetzt, würde es im Rahmen des Vertragspakets Schweiz-EU mit den institutionellen Elementen weitreichend verändert. Bei einer Ablehnung würde jedoch das bisherige FZA weiterhin gelten.

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MRA

Das MRA regelt die gegenseitige Anerkennung von Zertifikaten und Zulassungen für Industrieprodukte. Damit wird die Administration der Unternehmen entlastet und der Ablauf des Handels zwischen der Schweiz und der EU erleichtert.

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EU-Programme

Die EU unterstützt grosse Forschungs- und Bildungsprogramme. Dazu gehören Horizon Europe für Forschung und Innovation sowie Erasmus+ für Bildungsmobilität. Daran beteiligt sich die Schweiz als weltweit bedeutendes Land für Bildung, Forschung und Innovation idealerweise.

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Landwirtschaftsabkommen

1999 schliessen die Schweiz und die EU ein Landwirtschaftsabkommen (LwA) ab. Ziel dieses nach wie vor gültigen Abkommens ist, die Freihandelsbeziehungen zwischen den Parteien durch Verbesserung des Marktzugangs für landwirtschaftliche Erzeugnisse der jeweils anderen Partei zu stärken. Das LwA von 1999 würde im Rahmen des Pakets Schweiz-EU in einen Agrarteil und einen Lebensmittelsicherheitsteil aufgeteilt. So umfasste der Agrarteil beispielsweise den Käse- und Weinhandel, der Lebensmittelteil das Saatgut und die Futtermittel.

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Dynamische Rechtsübernahme

Mit der dynamischen Rechtsübernahme würden EU-Rechtsakte gemäss Institutionellen Protokollen direkt oder indirekt in das Schweizer Recht integriert. Folgende Abkommen wären betroffen: Personenfreizügigkeit, Luftverkehr, Landverkehr, MRA, Landwirtschaft, Strom, Gesundheit und Lebensmittelsicherheit.

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Luftverkehrsabkommen

Das Luftverkehrsabkommen LuftVA von 1999 würde durch ein Änderungsprotokoll aktualisiert. Kern ist der Austausch so genannter Kabotagerechte: Schweizer Fluggesellschaften dürften künftig Flüge innerhalb eines EU-Mitgliedstaates anbieten, EU-Fluggesellschaften umgekehrt Inlandflüge in der Schweiz.

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Stromabkommen

Unser Stromsystem ist physisch eng in das europäische Stromsystem integriert – oder umgekehrt. 41 Grenzeitungen vernetzen die Schweiz mit den Nachbarstaaten. Auch wegen der geografischen Lage hat die Schweiz in Kontinentaleuropa eine Drehscheibenfunktion.

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